Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Inspektions-, Beratung- und Analytikdienstleistungen

1. Allgemeines

a.    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für unsere Inspektions-, Beratungs- und Analytikleistungen (Dienstleistungen); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden den Auftrag annehmen und unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

b.    Alle Vereinbarungen einschließlich mündlicher Nebenabreden, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

c.    Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Erbringung der Inspektions-, Beratungs- und Analytikdienstleistungen

a.    Wir werden unsere Inspektions-, Beratungs- und Analytikdienstleistungen (Dienstleistungen) mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung der von uns zu bestätigenden spezifischen Anweisungen des Kunden erbringen. Bei Fehlen von kundenspezifischen Anweisungen gelten für unsere Dienstleistungen vorrangig die Bestimmungen unserer Auftragsdokumente und Spezifikationsblätter, die einschlägigen Handelsbräuche und solche Verfahren, die wir aus technischen, betriebsorganisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen zur Auftragsdurchführung für geeignet erachten. Wir sind nicht verpflichtet, auf Werte oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb der kundenspezifischen Anweisungen oder unserer Prüfparameter liegen.

b.    Unsere Untersuchungsberichte basieren auf den Ergebnissen der Inspektions- und Analyseverfahren, die unter Berücksichtigung der Kundenwünsche angewandt wurden, und/oder der Bewertung solcher Ergebnisse, die auf der Basis der bestehenden technischen Standards und Handelsbräuche nach unserer Überzeugung zu beachten sind.

c.    Untersuchungsberichte, die die Prüfung von Proben zum Gegenstand haben, nehmen ausschließlich Stellung zu den geprüften Proben und zu dem im Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen. Das Ergebnis dieser Untersuchungsberichte hat keine Relevanz und Gültigkeit für den Rest der Menge, aus der die Probe entnommen wurde.

d.    Unsere Untersuchungsberichte werden dem Kunden in einer schriftlichen und unterzeichneten Ausfertigung oder nach schriftlicher Vereinbarung auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Elektronisch erstellte Prüfberichte sind auch ohne Unterschrift gültig.

e.    Wir sind berechtigt, die beauftragten Dienstleistungen ganz oder teilweise einem Subunternehmer zu übertragen. Der Kunde ermächtigt uns zugleich, alle für die Erfüllung der zu übertragenden Dienstleistungen erforderlichen Informationen dem Subunternehmer offenzulegen.

f.     Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben. Bei Versand durch den Kunden muss das Probenmaterial fachgerecht und gegebenenfalls unter Berücksichtigung unserer Anweisungen verpackt sein.

g.    Die Aufbewahrungszeit für begutachtete Proben beträgt längstens 3 Monate, sofern die Natur der Proben nicht eine kürzere Aufbewahrungszeit verlangt. Nach Ablauf der Aufbewahrungszeit werden die Proben nach unserer Wahl an den Kunden zurückgesandt oder entsorgt, wobei zeitgleich die Verantwortung von uns für die Proben erlischt. Für Proben, die länger als 3 Monate verwahrt werden sollen, muss dies abgesprochen werden und der Kunde hat die entsprechenden Lagerkosten zu übernehmen. Für den Fall der Rücksendung hat der Kunde die anfallenden Frachtgebühren, für den Fall der Entsorgung der Proben die anfallenden Entsorgungskosten zu tragen.

3. Bearbeitungszeiten

a.    Fristen beginnen nach Eingang der Untersuchungsmuster, Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

b.    Termine für die Erbringung unserer Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn wir diese vorher schriftlich bestätigt haben.

c.    Die in den Angeboten angegebenen Analysenzeiten sind in Werktagen zu verstehen, gelten ab dem Zeitpunkt des Probeneingangs im Labor und sind keine verbindlichen Bearbeitungszeiten, sondern dienen als Orientierung.

d.    In Einzelfällen können nach Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung Expressanalysen mit einem anfallenden Preiszuschlag durchgeführt.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Kunden

a.    Der Kunde wird sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, kundenspezifischen Anweisungen, Unterlagen und Proben uns rechtzeitig, d.h. wenigstens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung zur Verfügung stehen. Hierzu gehört auch, dass uns vom Kunden gegebenenfalls auch zu den Örtlichkeiten Zutritt gewährt wird, an denen wir unsere Dienstleistungen erbringen sollen oder uns, wenn nötig, auch Geräte oder Hilfspersonen zur Unterstützung im Rahmen der vereinbarten Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat die notwendigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit vor Ort zu treffen und während der Durchführung der Dienstleistung in alleiniger Verantwortung sicherzustellen.

b.    Der Kunde hat uns im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren, die mit dem Auftrag, einer Probe oder der Untersuchung verbunden sind, aufzuklären, insbesondere über das Vorhandensein oder der bloßen Möglichkeit von Strahlung, toxischer, schädlicher oder explosiver Bestandteile oder Materialien sowie Umweltverschmutzung oder Gifte. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine Gefährlichkeit des überlassenen Probenmaterials zurückzuführen sind oder im Hinblick auf eine unterlassene Aufklärung nicht vermeidbar waren.

 5. Preise und Zahlungsbedingungen

a.    Sofern bei der Auftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen keine Preisvereinbarungen zwischen uns und dem Kunden getroffen wurden, bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach unseren jeweils gültigen Standardsätzen, die der Anpassung unterliegen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

b.    Falls wir aus nicht von uns zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert sind, sind wir gleichwohl berechtigt, den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht, sowie den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähiger Kosten, die uns entstanden sind, zur Abrechnung zu bringen. 

c.    Wir behalten uns vor, Kosten für Verpackung, Transport und Entsorgung gesondert in Rechnung zu stellen.

d.    Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unsere Rechnung ohne Abzug nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig.

e.    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

f.     Sollten unvorhersehbare Hindernisse oder Kosten bei der Durchführung der Dienstleistung auftreten, werden wir uns bemühen, den Kunden hierüber zeitnah zu informieren. Wir sind berechtigt, den für die Vollendung der Leistung erforderlichen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

g.    Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten werden Mahngebühren fällig.

6. Einstellung unserer Dienstleistung

Bei Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und/oder Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einstellung des Geschäftsbetriebes oder Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden sind wir berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend oder ganz einzustellen. 

7. Haftung

a.    Wir erstellen unsere Untersuchungsberichte nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns von unserem Kunden überlassenen schriftlichen Informationen oder Proben ausschließlich für unseren Kunden. Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus unseren Untersuchungsberichten zieht der Kunde in eigener fachlicher Verantwortung. Wir haften nicht für Entscheidungen und Handlungen, die der Kunde oder Dritte auf der Grundlage unserer Untersuchungsberichte trifft oder unterlässt. Wir haften auch nicht für fehlerhafte Untersuchungsberichte, weil uns vom Kunden falsche, unvollständige oder irreführende Informationen zur Verfügung gestellt wurden.

b.    Unsere Haftung aufgrund einfacher fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wir haften unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden einer einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle unserer Haftung ist diese pro Schadensfall begrenzt auf einen maximalen Gesamtbetrag, der dem Zehnfachen der Vergütung für diejenige Dienstleistung entspricht, deren Ausführung zu dem Schaden geführt hat. In keinem Fall übersteigt unsere Haftung aber den maximalen Gesamtbetrag von € 100.000,00 pro Schadensfall.

c.    Wir haften auch nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust einer Geschäftsgelegenheit, Minderung des Firmenwertes sowie Kosten im Zusammenhang mit einem Produktrückruf. Wir haften ferner nicht für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Kunden infolge einer Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere bei der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen, entstehen können.

d.    Innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis eines schadensbegründenden Umstands hat der Kunde uns über etwaige Schadensersatzansprüche schriftlich zu unterrichten. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

e.    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

 

8. Geheimhaltung

Der Kunde als auch wir sind verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung anvertrauten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten - auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus – zu bewahren. Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und organisa­torischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nicht der Allgemeinheit bekannt sind und nach dem Willen der jeweils anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Hierzu gehören auch unsere Prüfmethoden und -verfahren sowie Geräte und Ausstattungen, die wir selbst entwickelt haben. Der Kunde als auch wir verpflichten uns, keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu verwerten.

9. Schutz der Arbeitsergebnisse

Wir haben an den erbrachten Dienstleistungen ein Urheberrecht. Erst nach vollständiger Bezahlung unserer Vergütung ist der Kunde berechtigt, den von uns erstellten Untersuchungsbericht nebst Anlagen bestimmungsgemäß zu verwenden. Dem Kunden ist jedoch nicht gestattet, den Untersuchungsbericht zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe des Untersuchungsberichtes an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede Veröffentlichung oder Wiedergabe des Untersuchungsberichts, insbesondere im Rahmen von Werbung als auch jede sonstige Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei einer genehmigten Veröffentlichung sind wir als Urheber namentlich zu nennen.

10. Schlussbestimmungen

a.    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nichtig werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

b.    Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen der Parteien unter Bezugnahme auf diese AGB ergeben, unterliegen der Anwendung und der Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts.

c.    Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Wir nehmen es ganz genau.

LEON® Institute of Applied Analytics and Research GmbH